(1) Der Verein führt den Namen „Arbeitnehmervereinigung pro Telekommunikations- und Informationstechnik e.V.“, Kurzform: „proT-in“.
Der Verein wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen geführt. Sitz der proT-in ist Bad Berleburg....
Die proT-in hat die Aufgabe, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches gemäß § 3 die beruflichen Rechte und Interessen der Mitglieder wahrzunehmen bzw. zu vertreten.
Die proT-in bekennt sich zu den Grundsätzen des demokratischen und sozialen...
Die proT-in ist insbesondere zuständig in den Betrieben der Wirtschaftszweige Telekommunikations- und Informationstechnologie. Hierzu gehören auch die zu diesen Wirtschaftszweigen gehörenden Reparatur-, Zubehör-, Montage-, Dienstleistungs- und...
(1) Mitglieder der proT-in können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte in den Betrieben der unter § 3 benannten Wirtschaftszweige und die ehemals dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamten...
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe der Satzung zu wählen und gewählt zu werden sowie in den Organen der proT-in mitzuwirken und insbesondere in allen gewerkschaftlichen Angelegenheiten seine Meinung frei zu äußern.
Der Austritt muss schriftlich unter Beifügung des Mitgliedsausweises beim erweiterten Bundesvorstand erklärt werden. Der Austritt wird mit einer Erklärungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals wirksam. Unmittelbar mit dem Austritt enden...
(1) Ein Mitglied, das die proT-in durch satzungswidrige oder andere, insbesondere strafbare, Handlungen schädigt, kann von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt, wenn dieses trotz Abmahnung fortgesetzt...
a) der geschäftsführende Bundesvorstand, bestehend aus dem/der Bundesvorsitzenden, dem/der stellvertretenden Bundesvorsitzenden und dem/der Kassenführer/in.
b) der erweiterte Bundesvorstand, bestehend aus dem...
(1) Der geschäftsführende Bundesvorstand hat die Stellung eines Vorstands im Sinne von § 26 BGB und vertritt die proT-in gerichtlich und außergerichtlich. Der geschäftsführende Bundesvorstand ist verpflichtet, die satzungsgemäßen Interessen der...
(1) Der erweiterte Bundesvorstand ist verpflichtet, die satzungsgemäßen Interessen der Mitglieder gewissenhaft wahrzunehmen. Ferner hat er die Einhaltung der Satzung zu überwachen und die Beschlüsse der Bundesdelegiertenkonferenz umzusetzen.
(1) Das höchste Organ der proT-in ist die Bundesdelegiertenkonferenz.
(2) Die Leitung der Bundesdelegiertenkonferenz obliegt dem erweiterten Bundesvorstand. Beschlüsse werden auf einer Bundesdelegiertenkonferenz mit einfacher Stimmenmehrheit...
(1) Die Regional- bzw. Ortsverwaltung hat zur Unterstützung der gewerkschaftlichen Arbeit in den Betrieben, zur Beratung der Mitglieder und im Hinblick auf die Verwirklichung der Aufgaben und Ziele der proT-in nach den Richtlinien des erweiterten...
(1) Der Regional- bzw. Ortsverwaltungsvorstand leitet die Regional- bzw. Ortsverwaltung im Rahmen der Satzung aufgrund der Beschlüsse der Bundesdelegiertenkonferenz und der vom erweiterten Bundesvorstand gegebenen Anweisungen, Richtlinien und...
(1) Höchstes Organ innerhalb der Regional- bzw. Ortsverwaltung ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung muss alle 2 Jahre abgehalten werden.
Bundes-, Regional- und Ortsvorstände können gruppen- und themenbezogene Arbeitsgemeinschaften/Beiräte bilden. Die Aufgaben und Befugnisse sind durch Beschlüsse der jeweils zuständigen Organe möglichst genau zu definieren.
(1) Den Gremien der proT-in wird empfohlen, eine Geschäftsordnung zu erarbeiten und zu beschließen. Der erweiterte Bundesvorstand erarbeitet eine Geschäftsordnung, die der Bundesdelegiertenkonferenz vorgelegt wird und den anderen Gremien als Muster...
Von der Bundesdelegiertenkonferenz sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere...
(1) Vom geschäftsführenden Bundesvorstand der proT-in abgeschlossene privatrechtliche Verträge, die den Inhalt, den Abschluss oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche oder betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können,...
(1) Die proT-in kann dem Mitglied als freiwillige Leistung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Rechtsberatung und Rechtsschutz bei satzungsgemäßer Beitragsleistung gewähren bei Streitigkeiten aus gewerkschaftlicher Tätigkeit, aus dem...
(1) Werden beantragte Leistungen von den zuständigen Organen der proT-in nicht gewährt, können diese von Mitgliedern, ehemaligen Mitgliedern, deren Hinterbliebenen, anderen natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesamtheiten gegenüber...
1) Eine freiwillige Auflösung der proT-in kann nur durch einen Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz unter Zustimmung von mindestens drei Viertel der anwesenden Mitglieder bzw. Delegierten erfolgen.