§ 01 Name, Sitz und Gerichtsstand

Satzung der proT-in

§ 01 Name, Sitz und Gerichtsstand

(1) Der Verein führt den Namen „Arbeitnehmervereinigung pro Telekommunikations- und Informationstechnik e.V.“, Kurzform: „proT-in“.
Der Verein wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen geführt. Sitz der proT-in ist Bad Berleburg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(2) Die proT-in ist ein Zusammenschluss von Arbeitnehmern, Koalition im Sinne von Art. 9 GG, eingetragener und rechtsfähiger Verein im Sinne des bürgerlichen Rechtes, selbständige Vereinigung von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung, Berufsverband, Vertretung von Beamten sowie Gewerkschaft im allgemeinen Sinne.

(3) An der proT-in können sich weitere Organisationen beteiligen und auf vertraglicher Grundlage mit ihr kooperieren. Über diese Maßnahmen entscheidet die Bundesdelegiertenkonferenz.

(4) Die proT-in kann sich ihrerseits an anderen Organisationen beteiligen. Über diese Maßnahmen entscheidet ebenfalls die Bundesdelegiertenkonferenz.

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