§ 16 Geschäftsordnung

Satzung der proT-in

§ 16 Geschäftsordnung

(1) Den Gremien der proT-in wird empfohlen, eine Geschäftsordnung zu erarbeiten und zu beschließen. Der erweiterte Bundesvorstand erarbeitet eine Geschäftsordnung, die der Bundesdelegiertenkonferenz vorgelegt wird und den anderen Gremien als Muster dient.

(2) Über jede Versammlung oder Sitzung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens das Datum, den Ort, den Zweck der Versammlung oder Sitzung sowie den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Ferner ist in ihr die Tagesordnung zu benennen oder ihr beizulegen. Die Niederschrift ist von dem Versammlungs- oder Sitzungsleiter und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Bei Vorstandssitzungen auf jeder Ebene der proT-in ist der Niederschrift eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.

(3) Virtuelle Bundesdelegiertenkonferenz und virtuelle Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung (Onlineverfahren)

Bundesdelegiertenkonferenzen und die Mitgliederversammlungen der Regional- bzw. Ortsverwaltung (im Weiteren „Versammlungen“) können real oder virtuell (d.h. mit z.B. internetzgestützten Kommunikationsmedien) durchgeführt werden. Über die Art der Durchführung entscheidet der erweiterte Bundesvorstand. Mit der Einladung zu der jeweiligen Versammlung werden die teilnehmenden Mitglieder rechtzeitig über die Art der Durchführung informiert.
Versammlungen erfolgen entweder real oder virtuell in einem nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangskennwort zugänglichen Bereich.
Im Onlineverfahren werden jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangsdaten mit einer gesonderten Email vor der Versammlung bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der Email an die letzte dem Vorstand bekannt gegeben Email-Adresse des jeweiligen Mitglieds.
Mitglieder, die über keine Email-Adresse verfügen, erhalten die Zugangsdaten per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes drei Tage vor der Versammlung.
Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Zugangsdaten keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.

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