§ 14c Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung

Satzung der proT-in

§ 14c Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung

(1) Höchstes Organ innerhalb der Regional- bzw. Ortsverwaltung ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung muss alle 2 Jahre abgehalten werden. Die Mitgliederversammlung kann real oder virtuell nach § 16 (3) durchgeführt werden. Über die Art der Durchführung und eine aus organisatorischen Gründen einzuhaltende Anmeldefrist entscheidet der erweitere Bundesvorstand.

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung muss durch den Regional- bzw. Ortsverwaltungsvorstand einberufen werden, wenn mehr als ein Zehntel der Mitglieder eine solche beantragen oder wenn mehr als ein Regional- bzw. Ortsverwaltungsvorstandsmitglied aus dem Regional- bzw. Ortsverwaltungsvorstand ausscheidet.
Einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung stehen innerhalb der festgelegten Tagesordnung die gleichen Befugnisse zu wie jeder ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Einberufung zu einer Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung erfolgt durch den Regional- bzw. Ortsverwaltungsvorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von vier Wochen. Die Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung kann real oder virtuell nach § 16 (3) durchgeführt werden. Über die Art der Durchführung entscheidet der erweitere Bundesvorstand.

(3) Die Leitung der Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung obliegt dem Regional- bzw. Ortsverwaltungsvorstand. Beschlüsse werden auf einer Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

(4) Die Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung hat folgende Aufgaben:

a) Entgegennahme des Regional- bzw. Ortsverwaltungsvorstandsberichtes,
b) Entlastung des Regional- bzw. Ortsverwaltungsvorstandes,
c) Stellungnahme zur arbeits und sozialpolitischen Lage und den nächsten Aufgaben,
d) Behandlung der zu den vorhergehenden Punkten gestellten Anträge,
e) Erarbeiten und Beschlussfassung von Vorschlägen zur Änderung der Satzung,
f) Wahl des Regional- bzw. Ortsverwaltungsvorstandes,
g) Wahl von Delegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz.

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