§ 10 Die Organe der proT-in

Satzung der proT-in

§ 10 Die Organe der proT-in

§ 10 Die Organe der proT-in sind

a) der geschäftsführende Bundesvorstand, bestehend aus dem/der Bundesvorsitzenden, dem/der stellvertretenden Bundesvorsitzenden und dem/der Kassenführer/in.

b) der erweiterte Bundesvorstand, bestehend aus dem geschäftsführenden Bundesvorstand und den Vorsitzenden der Regionalverwaltungen als Beisitzer kraft Amtes.

c) die Bundesdelegiertenkonferenz, bestehend aus dem erweiterten Bundesvorstand und den Delegierten der Regional- bzw. Ortsverwaltungen.

d) die Vorstände der Regional- und Ortsverwaltungen

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