§ 10 Die Organe der proT-in sind
a) der geschäftsführende Bundesvorstand, bestehend aus dem/der Bundesvorsitzenden, dem/der stellvertretenden Bundesvorsitzenden und dem/der Kassenführer/in.
b) der erweiterte Bundesvorstand, bestehend aus dem geschäftsführenden Bundesvorstand und den Vorsitzenden der Regionalverwaltungen als Beisitzer kraft Amtes.
c) die Bundesdelegiertenkonferenz, bestehend aus dem erweiterten Bundesvorstand und den Delegierten der Regional- bzw. Ortsverwaltungen.
d) die Vorstände der Regional- und Ortsverwaltungen
a) der geschäftsführende Bundesvorstand, bestehend aus dem/der Bundesvorsitzenden, dem/der stellvertretenden Bundesvorsitzenden und dem/der Kassenführer/in.
b) der erweiterte Bundesvorstand, bestehend aus dem geschäftsführenden Bundesvorstand und den Vorsitzenden der Regionalverwaltungen als Beisitzer kraft Amtes.
c) die Bundesdelegiertenkonferenz, bestehend aus dem erweiterten Bundesvorstand und den Delegierten der Regional- bzw. Ortsverwaltungen.
d) die Vorstände der Regional- und Ortsverwaltungen