§ 05 Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder

Satzung der proT-in

§ 05 Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe der Satzung zu wählen und gewählt zu werden sowie in den Organen der proT-in mitzuwirken und insbesondere in allen gewerkschaftlichen Angelegenheiten seine Meinung frei zu äußern.

(2) Das Mitglied ist verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten.

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