§ 03 Zuständigkeit

Satzung der proT-in

§ 03 Zuständigkeit

Die proT-in ist insbesondere zuständig in den Betrieben der Wirtschaftszweige Telekommunikations- und Informationstechnologie. Hierzu gehören auch die zu diesen Wirtschaftszweigen gehörenden Reparatur-, Zubehör-, Montage-, Dienstleistungs- und sonstigen Hilfs- und Nebenbetriebe und Zweigniederlassungen sowie die Betriebe anverwandter Industrie- , Handwerks- und Dienstleistungszweige, insbesondere auch der Informations-, Nachrichten- und Datenverarbeitung und Datenverteilung. Die Zuständigkeit besteht unabhängig von der Rechtsform und Branchenzugehörigkeit des Unternehmens, zu dem ein Betrieb gehört.

Zurück zu „proT-in Satzung“