Trendwende in der Rechtsprechung zur Beamtenbeförderung

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Trendwende in der Rechtsprechung zur Beamtenbeförderung

+++ Nicht vergebene Planstellen aus vorherigen Beförderungsrunden verfallen nicht! +++

Die Deutsche Telekom AG wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, das Auswahlverfahren betreffend die Beförderungsrunde A9_vz 2017/2018 fortzusetzen und hierbei die Beförderungsliste DTKS_T vom 14. Juni 2019 um die Beförderungsoptionen 3 und 4 zu erweitern sowie hinsichtlich dieser Beförderungsoptionen eine Auswahlentscheidung unter Einbeziehung des Antragstellers und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu treffen.

Zum Beschluss

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