Beurteilungssystem für Telekom-Beamte erneut in den Grundfesten erschüttert

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Beurteilungssystem für Telekom-Beamte erneut in den Grundfesten erschüttert

+++ Rechtfertigungen mit langem Bart seitens der DTAG - OVG-Richter verärgert +++

Beim Verwaltungsgericht (VG) Münster ging im März 2019 der Antrag eines Telekom-Beamten ein.
Dort teilte man seine Auffassung, dass das Beurteilungsverfahren bei der Beförderungsrunde 2017/2018 fehlerhaft war.
Dementsprechend ist es angezeigt, über seine Bewerbung nach Ausräumen der Beurteilungsmängel erneut zu entscheiden.
Gegen den VG-Beschluss zugunsten des Beamten legte die DTAG Beschwerde ein – erfolglos.

Das Oberverwaltungsgericht schloss sich am 14. April 2020 der Vorinstanz an. (OVG 1 B 709/19)

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