Oberverwaltungsgericht stellt fest: Beamter bei T-Systems hat Rechtsanspruch auf Beurlaubung (UoB)

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Oberverwaltungsgericht stellt fest: Beamter bei T-Systems hat Rechtsanspruch auf Beurlaubung (UoB)

Trendwende in der Rechtsprechung? Beamte und Sonderurlaub

In Anbetracht der Entscheidung dürfte es der Telekom in Zukunft schwerer fallen, arbeitsrechtliche Maßnahmen der Tochterfirmen mit zusätzlichen rechtlichen Mitteln des Dienstherren zu unterstützen. Wer die Kündigung seines Arbeitsvertrages durch eine Tochterfirma vor dem Arbeitsgericht anfechten möchte, der kann unter Verweis auf diese Entscheidung zumindest argumentativ gegenüber der Telekom den hierfür notwendigen Sonderurlaub untermauern, sollte die Telekom wieder ähnliches versuchen.

Zum Beschluss

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