Satzung wurde für virtuelle Versammlungen angepasst

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Satzung wurde für virtuelle Versammlungen angepasst

Auch wir stehen vor der Herausforderung, organisatorische und wiederkehrende Abläufe des Alltags unter erschwerten Bedingungen zukunftsorientiert auszurichten.

Denn auch zukünftig ist nicht ausgeschlossen, dass wir - wie alle anderen Organisationen und Vereine - aufgrund externer Umstände gezwungen sein könnten, auf die gewohnten Präsenzversammlungen und -Sitzungen zu verzichten. Dennoch muss es selbstverständlich Möglichkeiten geben Mitgliederrechte ausüben zu können.

Deshalb wurden in die Satzung der proT-in zusätzliche Regelungen zur Durchführung von virtuelle Sitzungen und Versammlungen aufgenommen. Durch Beschluss des Erweiterten Bundesvorstands am 07.08.2020 wurde unsere Satzung angepasst bzw. erweitert. Nach Prüfung durch das zuständige Registergericht wurde die notarielle Eintragung bestätigt und im Vereinsregister erfasst.

Daher wurden §§ 11 bis 14c erweitert, in Zukunft können Sitzungen des des erweiterten Bundesvorstandes / geschäftsführenden Bundesvorstandes sowie die Bundesdelegiertenkonferenz und die Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung real oder virtuell durchgeführt werden.

Wie dies genau ablaufen kann regelt nun ein neuer Absatz in § 16:
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