Urlaubsplanung und Urlaubsverfall

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Urlaubsplanung und Urlaubsverfall

Nach der aktuellen Rechtslage können Urlaubstage, die nicht im laufenden Kalenderjahr genommen wurden in der Regel nur noch dann verfallen, wenn die Deutsche Telekom folgenden Pflichten nachgekommen ist:
  • Sie werden aufgefordert, ihren Urlaub im Urlaubsjahr bzw. bis zum Übertragungszeitraum zu nehmen.
  • Sie werden personalisiert über die Anzahl der bestehenden Urlaubstage und den jeweiligen Anspruchszeitraum informiert.
  • Sie werden klar und rechtzeitig darauf hingewiesen, dass nicht genommener Urlaub andernfalls spätestens mit Ablauf des Übertragungszeitraums verfällt.
Geplant ist, dass jeder Urlaubsberechtigte personalisiert bis spätestens Ende Oktober über die noch unverplanten Urlaubstage sowie die Maßgaben zu deren Verfall am Ende des Übertragungszeitraums informiert wird. Die Information erfolgt über MyPortal,. Beamtinnen und Beamte ohne Zugang zu MyPortal werden durch Ihre Führungskraft über die Regelungen zum Urlaubsverfall informiert.

Ausgehend von der Erholungsurlaubsverordnung für Beamte sind Urlaubs- und Kalenderjahr identisch. Das gilt für Arbeitnehmer kraft arbeitsrechtlicher Regelungen genauso. Der aktuelle Urlaub soll daher in 2020 genommen werden. Grundsätzlich hat kein Beschäftigter einen Anspruch darauf, dass über das Urlaubsjahr hinausgehende EU-Ansprüche im Folgejahr genehmigt werden. Sollte es nicht möglich sein, Urlaubstage vollständig in 2020 abzuwickeln, sollte man rechtzeitig auf seine Führungskraft zugehen. Auf Antrag kann der Urlaub eventuell ins nächste Jahr übertragen werden. Nicht in 2020 genommene Urlaubstage verfallen, wenn diese nicht bis zum 31.03. des Folgejahres angetreten werden.

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