Engagierter Ruhestand: Fortschritte bei der Verlängerungsprozedur

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Engagierter Ruhestand: Fortschritte bei der Verlängerungsprozedur

Der Deutsche Bundestag hat das "Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" verabschiedet.

Der Bundesrat hatte bereits in seiner Sitzung am 3. Juli 2020 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und zwei Änderungen vorgeschlagen. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz mit zwei Fristenänderungen nun verabschiedet.
-> die Möglichkeit für Beamte der Postnachfolgeunternehmen, auf Antrag in den Ruhestand versetzt zu werden, wurde um weitere vier Jahre bis Ende 2024 verlängert.

Schon im Februar beschloss man das „Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes“, mit dem als Trägergesetz auch die Verlängerung des "Engagierten Ruhestandes" für Beamte der Postnachfolgeunternehmen verlängert werden sollte. Als Formalien stufte man die nachfolgende Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ein. Beides blieb aber aus. Nunmehr wurde ein neues Gesetzgebungsverfahren gestartet...

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