Verwaltungsgericht Hamburg stoppt wiederholt Umsetzung nach TPS-BPR

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Verwaltungsgericht Hamburg stoppt wiederholt Umsetzung nach TPS-BPR

Jede größere Betriebsstätte der TPS ist in Bezug auf Umsetzungen/Versetzungen als Betrieb anzusehen. Daran ändert auch ein Zuordnungstarifvertrag nichts.
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