Gericht bestätigt Sonderrechte für schwerbehinderte Beamte

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Gericht bestätigt Sonderrechte für schwerbehinderte Beamte

Der Dienstherr ist bei der Suche nach einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit für einen schwerbehinderten Beamten - unter Beachtung von Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten verpflichtet, aktiv für Bedingungen zu sorgen, die ihm nach Möglichkeit trotz behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen das Verbleiben lm aktiven Dienst ermöglichen.

Zum Urteil

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