Beamtin muss sich nicht immer wieder untersuchen lassen. Erfreuliche Trendwende in der Rechtsprechung

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Beamtin muss sich nicht immer wieder untersuchen lassen. Erfreuliche Trendwende in der Rechtsprechung

Abgewatscht! Ganz am Ende der durchweg lesenswerten Gerichtsentscheidung fasst das Gericht zusammen:
„Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, es solle mittels der Untersuchung offenbar anlasslos, gleichsam im Wege einer Ausforschung, ergründet werden, warum die Antragstellerin möglicherweise dienstunfähig sein könnte. Eine solche Vorgehensweise dürfte aber auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin (s.o.) von der Rechtsgrundlage nicht gedeckt sein.“

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